Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

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Die Arbeitsteilung und die Auslagerung von Tätigkeiten und Prozessen an Dienstleister sind in der Privatwirtschaft allgegenwärtig. Dementsprechend sieht das Datenschutzrecht verschiedene Formen der Datenverarbeitung unter Beteiligung mehrerer Unternehmen vor, die mit unterschiedlichen bußgeldbewehrten Pflichten einhergehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Differenzierung zwischen den Rechtsinstituten der alleinigen Verantwortlichkeit, der gemeinsamen Verantwortlichkeit und der Auftragsverarbeitung in der Praxis von größter Bedeutung.

Die Schlüsselfigur der DSGVO: der Verantwortliche

Normadressat der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ist in erster Linie der Verantw

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