AEPD verhängt 1.200.000 Euro Bußgeld gegen CAIXABANK
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Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson.
Diese hatte sich beschwert, dass die Bank von ihr eine Reihe von Daten angefordert hatte. Dafür war Ihm ein Dokument zum Unterschreiben übermittelt worden, welches seine personenbezogenen Daten bereits vorausgefüllt hatte. Außerdem enthielt das Dokument eine Klausel, nach welcher sich der Antragsteller bereiterklärte, das die CAIXABANK seine Daten bei der Sozialversicherungskasse anforderte. Eine Möglichkeit, dies abzulehnen, gab es nicht.
Nachdem der Antragsteller sich bei der Bank beschwert hatte und deutlich machte, dass er der Datenverarbeitungspraxis nicht zustimmte, drohte di
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