AEPD verhängt 400 Euro Bußgeld gegen Privatperson
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In einem Fall unrechtmäßiger Videoüberwachung durch eine Privatperson hat die Datenschutzbehörde die Verantwortliche unter anderem angewiesen, die Videoüberwachungskamera so neu auszurichten, dass nur ihr privates Grundstück erfasst wird, und ein entsprechendes Hinweisschild anzubringen.
Da die Person nicht auf die Anweisungen der Datenschutzbehörde reagierte, verhängte diese ein erneutes Bußgeld aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft.
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