AEPD verhängt 500 Euro Bußgeld gegen BILBAO AD INFINITUM, S.L.
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Der Bußgeldempfänger hatte mehrere Videoüberwachungskameras installiert, die unter anderem ein Nachbargrundstück und den öffentlichen Raum aufzeichneten. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
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