AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen Ladenbesitzer
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Eine Privatperson legte Beschwerde ein, da der Besitzer eines benachbarten Ladens zwei Videoüberwachungskameras an der Hausfassade installiert hatte, welche neben dem öffentlichen Bereich auch das Grundstück erfassten.
Die Datenschutzbehörde stellte Untersuchungen an und fand einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung vor
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