Berliner Datenschutzaufsicht: Wer den eigenen Datenschutzbeauftragten „vergisst“, muss mit höherem Bußgeld rechnen

Berliner Datenschutzaufsicht: Wer den eigenen Datenschutzbeauftragten sinngemäß „vergisst“, muss mit höherem Bußgeld rechnen

Die Bußgelder, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegen ein Unternehmen in Berlin verhängt hat, belaufen sich auf insgesamt 215.000 Euro. Diese Strafen wurden wegen der unzulässigen Verarbeitung von sensiblen Informationen über den Gesundheitszustand der Beschäftigten und deren Interesse an einer Betriebsratsgründung verhängt. Darüber hinaus gab es drei weitere Bußgelder in Höhe…

Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

– Reposting – Hier geht’s zum Original: Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung

Die Arbeitsteilung und die Auslagerung von Tätigkeiten und Prozessen an Dienstleister sind in der Privatwirtschaft allgegenwärtig. Dementsprechend sieht das Datenschutzrecht verschiedene Formen der Datenverarbeitung unter Beteiligung mehrerer Unternehmen vor, die mit unterschiedlichen bußgeldbewehrten Pflichten einhergehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Differenzierung zwischen den Rechtsinstituten der alleinigen Verantwortlichkeit, der gemeinsamen Verantwortlichkeit und der Auftragsverarbeitung in der Praxis von größter Bedeutung.

Die Schlüsselfigur der DSGVO: der Verantwortliche

Normadressat der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung ist in erster Linie der Verantw

[Weiterlesen …]

HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Abgrenzung zwischen Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung.

(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)

Handreichung MS 365 – Nur wenig Hilfe für Verantwortliche

Handreichung MS 365 – Nur wenig Hilfe für Verantwortliche

– Reposting – Hier geht’s zum Original: Handreichung MS 365 – Nur wenig Hilfe für Verantwortliche

Vor kurzem haben sich 7 Datenschutzbehörden (u.a. BayLfD, HBDI, LfD Niedersachsen und LDI NRW) zusammengesetzt, um die sog. „Handreichung“ für den Einsatz des Cloud-Dienstes Microsoft Office 365 (Handreichung MS 365) zu erarbeiten. Hintergrund ist, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) im November 2022 öffentlich gemacht hatte, dass die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die Microsoft seinen Kunden zur Verfügung stellt, so gar nicht ihren Vorstellungen von Datenschutz entspricht. Die 10 Monate später veröffentlichte Handreichung verspricht den Verantwortlichen Hilfe. Doch hält sie dieses Versprechen auch?

Handreichung als Ergebnis gescheiterter Gespräche

Die DSK hatte bere

[Weiterlesen …]

HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Handreichung MS 365 – Nur wenig Hilfe für Verantwortliche.

(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)

End of content

End of content