EuGH zum immateriellen Schadensersatz sowie zur Exkulpation
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In der Rechtssache C-741/21 hatte der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Fragen rund um den datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu beantworten. Neben den Voraussetzungen des Entstehens eines solchen Anspruches sowie der Bemessung der Höhe eines zu leistenden Schadensersatzes, hatte er sich diesmal auch zu den Voraussetzungen an eine Exkulpation des Verantwortlichen nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO zu positionieren. Wir schauen uns an, was der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 11. April 2024 entschieden hat.
Wiederholte Nichtbeachtung eines Werbewiderspruches
Wie sich aus den Ausführunge
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