BAG: Videoüberwachung verwertbar trotz Datenschutzverstoß
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Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot für Aufzeichnungen aus einer Videoüberwachung, wenn sie offen gestaltet ist und ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht. Dies gilt selbst dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.
Was war passiert?
Im vorliegenden Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 2 AZR 296/22) ging es um einen Mitarbeiter einer Gießerei, der vor Beginn seiner Schicht das Werksgelände betreten haben soll und dies direkt im Anschluss wieder verlassen habe. Diese Abwesenheit bestrit
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