VG Berlin: Auskunftsansprüche dürfen auch verweigert werden
– Reposting – Hier geht’s zum Original: VG Berlin: Auskunftsansprüche dürfen auch verweigert werden
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin thematisiert eine Reihe von datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit einem Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO stellen können. Wann darf der Verantwortliche die Auskunft vorerst verweigern? Was kann der Betroffene tun, wenn die gewünschte Auskunft ausbleibt? Und was passiert, wenn auch die Datenschutzbehörde keinen Verstoß gegen Datenschutzgesetze erkennen kann?
Wirtschaftsauskunftei zweifelt an Identität des Antragstellers
Formal hatte das Verwaltungsgericht Berlin über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu entscheiden (VG Berlin, Beschluss vom 24.04.2023, VG 1 K 227/22). Materie
HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: VG Berlin: Auskunftsansprüche dürfen auch verweigert werden.
(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)