– Reposting – Hier geht’s zum Original: Überraschungs-Urteil: DSGVO doch nicht anwendbar bei Pseudonymisierung?
Anonyme Daten unterliegen nicht der DSGVO. So weit, so sicher. Werden hingegen pseudonymisierte Daten verarbeitet, handelt es sich grundsätzlich um personenbezogene Daten. Daher sollte die DSGVO anwendbar sein. Oder doch nicht? Es kommt nach dem jüngsten Urteil des des Gerichts der Union (EuG) darauf an, wer welches Wissen hat. Und und bricht damit mit der bisherigen Rechtspraxis. Wir klären auf.
Was war geschehen?
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die DSGVO nicht anwendbar ist, wenn es sich um pseudonymisierte Daten handelt, die einen relativen Personenbezug haben. Und wenn der Datenempfänger keine Mittel zur Rückidentifizierung hat. Hintergrund
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