Gesundheits-Apps: Neue Datenschutzkriterien für DiGA & DiPA
– Reposting – Hier geht’s zum Original:
Digitale Gesundheitsanwendungen können seit rund zwei Jahren von Ärzten verschrieben und den Krankenkassen erstattet werden. Jetzt wurden einheitliche Datenschutzkriterien für digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen (DiGA und DiPA) veröffentlicht. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu den Prüfkriterien.
DiGA und DiPA – Was ist das überhaupt?
Die Abkürzung DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendung. Dies sind zertifizierte Medizinprodukte, die v.a. dazu bestimmt sind, Erkrankungen zu erkennen, zu lindern oder bei der Diagnosestellung zu unterstützen. Gesetzliche Grundlage ist § 33a SGB V. Die Abkürzung DiPA steht für digitale Pflegeanwendung. Diese richten sich insbeso
HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original:
.
(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)