Datenschutz messbar machen – Reifegrade und Kennzahlen

Datenschutz messbar machen – Reifegrade und Kennzahlen

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Die Datenschutz-Grundverordnung stellt hohe Anforderungen an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere für den Verantwortlichen sieht die DSGVO vor, dass dieser die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nachweisen können muss. Ein Datenschutzmagagementsystem ist hierfür unverzichtbar. Durch qualitative und quantitative Messverfahren kann dessen Wirksamkeit bestimmt werden.

Messverfahren zur Bestimmung der Effektivität und des Reifegrades

In anderen Bereichen der Unternehmensorganisation sind Messverfahren bereits etabliert und gehören zum Standard, so beispielsweise im Bereich der Unternehmens-Compliance

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Persönliche Daten von über 77.000 Facebook-Marketplace-Nutzern geleakt

Persönliche Daten von über 77.000 Facebook-Marketplace-Nutzern geleakt

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Persönliche Daten von über 77.000 Facebook-Marketplace-Nutzern geleakt

In einem Hacking-Forum wurde eine Datenbank mit mehr als 200.000 Einträgen inklusive Passwörtern von Facebook-Marketplace-Nutzern veröffentlicht.

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EuGH: Verarbeitung von Gesundheitsdaten

EuGH: Verarbeitung von Gesundheitsdaten

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Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (C-667/21) entschieden, dass die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zur Prüfung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers auf Art. 9 Abs. 2 DSGVO auch dann gestützt werden kann, wenn die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle Arbeitgeber der betroffenen Person ist und sie die Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers in seiner Eigenschaft als Medizinischer Dienst der Krankenkasse (MDK) verarbeiten darf. Im Folgenden gehen wir auf die Einzelheiten dieser Entscheidung ein.

Vorgeschichte des EuGH-Urteils zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Im vorliegenden Fall wurde ein Mitarbeiter der IT-Abteilung des MDK Nordrhein arbeit

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