AEPD verhängt 500 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft
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Eine Privatperson reichte eine Beschwerde ein, da eine Eigentümergemeinschaft zwei Videoüberwachungskameras installiert hatte, welche den Hauseingang und den davorliegenden öffentlichen Verkehrsraum aufzeichneten.
Die Datenschutzbehörde entschied, dass die Kameras nicht den öffentlichen Verkehrsraum erfassen dürfen.
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