Verantwortliche sind für die Umsetzung der DSGVO zuständig

Verantwortliche sind für die Umsetzung der DSGVO zuständig

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Zuständig für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen ist der Verantwortliche – nicht der Datenschutzbeauftragte. Das ist einfacher gesagt, als es sich in der Praxis oft darstellt. Daher beschäftigen wir uns heute mit den jeweiligen Pflichten, die die DSGVO dem Datenschutzbeauftragten und dem Verantwortlichen auferlegt, sowie dem Problem, vor dem der Verantwortliche steht, wenn der Datenschutzbeauftragte diese Amtspflichten verletzt.

Pflichten des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO

Die Position als Datenschutzbeauftragter bringt zahlreiche Pflichten mit sich: Er hat den Verantwortlichen und dessen Beschäftigte über deren Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Daten

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AEPD verhängt 600 Euro Bußgeld gegen FESTINA LOTUS S.A.

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Spanien:

Nachdem FESTINA LOTUS S.A. nicht ordnungsgemäß auf den Antrag zur Löschung der personenbezogenen Daten einer betroffenen Person reagiert hatte, wandte sich der Betroffene mit einer Beschwerde an die spanische Datenschutzbehörde.

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GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Gesundheitsbehörde der Toskana

GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Gesundheitsbehörde der Toskana

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Italien:

Nach einem anonymen Hinweis eines Whistleblowers, dass sich in dem baufälligen und nicht mehr genutzten Banti-Sanatorium Gesundheitsdokumente für jedermann offen einsehbar befinden, stellte die Behörde umfangreiche Untersuchungen an.

Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass sich in dem Senatorium, welches sich im Besitz und der Verwaltung der Gesundheitsbehörde der Toskana befindet, diverse Röntgenbilder sowie Patientenakten befanden. Nachdem das Senatorium geschlossen wurde, hatte die Gesundheitsbehörde es versäumt, alle Akten vernichten oder entsprechend aufzubewahren. So waren hochsensible Patientendaten offen einsehbar gewesen.

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