Datenschutzbeschwerde per Deal vermeiden
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Zuweilen wenden sich Eingabeführer mit der Behauptung an ein Unternehmen, dieses habe einen Datenschutzverstoß begangen und drohen, dies an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden (Datenschutzbeschwerde). Gleichzeitig bieten sie einen Deal an, nämlich davon Abstand zu nehmen, wenn das Unternehmen einen Geldbetrag zahlt oder eine andere „Gegenleistung“ an den Eingabeführer erbringt. Soll und kann ein Verantwortlicher auf so ein Angebot eingehen? Wie kann ein Unternehmen das umsetzen und wäre z.B. ein entsprechender Vertrag mit dem Betroffenen überhaupt wirksam?
Behaupteter Datenschutzverstoß
In der Praxis haben Sie es vielleicht auch schon erlebt. Eine Person erhebt den Vor
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