Auskunftsersuchen ja, aber bitte nur konkret
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Das OLG Karlsruhe macht mal wieder deutlich: Ein Auskunftsersuchen findet schnell seine Grenzen, wenn es nicht konkret genug gestellt wird. So wurde in zweiter Instanz einem Versicherungsnehmer die Auskunft über die Berechnungsgrundlagen zu den erfolgten Beitragsanpassungen des Versicherers versagt.
Kommt Ihnen der Fall bekannt vor?
Genau, ein ähnlich gelagerter Fall wurde letztes Jahr vom BGH entschieden. Wir haben damals dazu berichtet. Es ging inhaltlich auch um Vertragsanpassung und einen geltend gemachten Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Sie sehen, das Thema beschäftigt weiterhin die Gerichte.
Verkürzte Darstellung des Urteils:
Im Wege der Stufenkla
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