BAG: Betriebsratsvorsitzender kann kein Datenschutzbeauftragter sein

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Datenschutz und Arbeitsrecht haben seit jeher eine ganz besondere Verbindung. Der Schutz und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten sind in jedem Unternehmen allgegenwärtig. Videoüberwachung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder generell die Frage, welche Daten im Beschäftigungsverhältnis wie und von wem genutzt werden dürfen, sind nur eine kleine Auswahl von Themen, welche im Arbeitnehmerdatenschutz immer wieder auftauchen. Noch spannender wird es dann, wenn ein Betriebsrat ins Spiel kommt.

Möglicher Interessenkonflikt

Der Betriebsrat hat die Funktion, die Beschäftigten in einem Unternehmen oder in einem Konzern zu vertreten, und nimmt daher als G

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