Berechtigtes Interesse an Adresshandel und Werbung?

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Der Adresshandel stellt für Unternehmen und Werbetreibende ein wichtiges Marketing und Vertriebsinstrument dar, um Produkte und Dienstleistungen an potenzielle Kunden zu verkaufen. Zu diesem Zweck werden Postanschriften von Adresshändlern erworben, die solche personenbezogenen Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen sammeln. Kann die Verarbeitung solcher Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden?

Sachverhalt: Versand von Werbung per Lettershop-Verfahren

Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem Beschluss vom 2. Februar 2024 (Az. 2 U 63/22) auseinandergesetzt. Bei der im V

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