BVerfG: Eingeschränkte Datenweitergabe für den Verfassungsschutz
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Die Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz ist teils verfassungswidrig, so entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bereits am 28. September 2022. Werden Personendaten an Sicherheitsbehörden weitergegeben, steht dies teilweise dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen. Eine Anpassung der Regeln wird gefordert.
Im Namen der Sicherheit
Immer wieder stellt sich die Frage, wie weit der Staat im Namen der Sicherheit gehen darf und wo die Grenzen seines erlaubten Handlungsrahmen liegen. Die Richter in Karlsruhe kamen bezüglich der Weitergabe von Daten nun zu dem Schluss: Nicht sehr weit.
Mit dem am 03.11.2022 veröffentlichtem Besch
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