Die Hausverwaltung einer WEG und der Datenschutz
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Wir wollen in diesem Beitrag den Fragen nachgehen, was aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten ist, wenn eine Hausverwaltung personenbezogene Daten von den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und Mietern verarbeitet. Ist z.B. ein Auftragsverarbeitungsvertrag notwendig oder ist die Hausverwaltung selbst Verantwortliche? Welche Pflichten aus dem Datenschutzrecht trifft die Hausverwaltung? Und dürfen Daten von Mietern an Dritte weitergegeben werden?
Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung durch die Hausverwaltung
In den meisten Fällen verwaltet eine Hausverwaltung das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Wohnungseigentümergemeinsch
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