Scraping bei Facebook: Kein Anspruch auf Schadensersatz
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In einem aktuellen Verfahren vor dem OLG Dresden verlangte die Klägerin von Facebook, immateriellen Schadensersatz wegen eines Datenschutzvorfalls in den Jahren 2018 bis 2019. Sie argumentierte, dass die unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen von Facebook zu einem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten führten, wodurch sie einer psychischen Belastung ausgesetzt war und die Kontrolle über ihre Daten verloren hatte.
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SPD: Webex-Lücke erlaubte unbefugte Meeting-Teilnahme
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Bericht: Viele große Unternehmen von Sicherheitslücken betoffen
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