Datenschutz am Arbeitsplatz: Zugriff und Kontrolle von E-Mails

Datenschutz am Arbeitsplatz: Zugriff und Kontrolle von E-Mails

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Das E-Mail-Postfach eines jeden ist etwas sehr Persönliches. Aber wie verhält es sich mit dem E-Mail-Postfach am Arbeitsplatz? Darf der Arbeitgeber darauf zugreifen oder die E-Mails seiner Mitarbeiter sogar kontrollieren? Wir geben datenschutzrechtliche Hinweise zum Thema.

Darf der Arbeitgeber E-Mail-Postfächer der Mitarbeiter kontrollieren?

Der Arbeitgeber darf unter gewissen Umständen auf die E-Mail-Postfächer seiner Mitarbeiter zugreifen. Allerdings nicht einfach grundlos und nicht dauerhaft. Vor einem solchen Zugriff bedarf es neben einer Rechtsgrundlage, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und einer Interessenabwägung. Im Arbeitsverhältnis sind dabei auch die Grundrechte

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Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Datenschutz am Arbeitsplatz: Zugriff und Kontrolle von E-Mails.

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Hinweisgeberschutzgesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?

Hinweisgeberschutzgesetz: Was kommt auf Unternehmen zu?

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Hinweisgebende Personen sollen auf einen Schutz vertrauen können, wenn sie erhebliche Verstöße gegen Vorschriften melden. Die Europäische Hinweisgeberrichtlinie hierzu wurde bis heute nicht in deutsches Recht umgesetzt. Doch es tut sich was. Wir fassen den aktuellen Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz zusammen.

Hintergrund zum Hinweisgeberschutzgesetz

Die Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 war gemäß Artikel 26 Abs. 1 bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Nachdem 24 EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie nicht oder nur teilweise umgesetzt hatten, hat die Europäische Kommission am Ende Januar 2022 ein Aufforderungsschreiben an die 24 säumig

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IT-Security – Alternativen für fehlendes Sicherheits-Personal

IT-Security – Alternativen für fehlendes Sicherheits-Personal

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An IT-Sicherheitsfachkräften mangelt es noch mehr als an IT-Personal insgesamt. Die Sicherheit kann aber auch erhöht werden, ohne Fachkräfte dafür einzustellen.

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