CNIL verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Gesundheitspersonal
– Reposting – Hier geht’s zum Original:
Die CNIL verhängte ein Bußgeld, da eine im Gesundheitswesen angestellte Person einer Auskunftsanfrage nicht nachgekommen war. Eine Privatperson bat um die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten bezüglich der medizinischen Versorgung eines Kindes.
Von November 2023 bis zum Jahresende 2023 verhängte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) mehrere Bußgelder in unbekannter Höhe für den Gesamtbetrag von 44.000 EUR.
» Details
HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original:
.
(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)