Vorschlag zur Überführung des § 42 BDSG ins StGB

Vorschlag zur Überführung des § 42 BDSG ins StGB

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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht in seinem § 42 zwei Straftatbestände vor, von denen der eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe, der andere gar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe androht. Nachdem in der Vergangenheit bereits vergebens vorgeschlagen worden war, diese Norm des Nebenstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) zu überführen, scheint nun ein neuerlicher derartiger Versuch bevorzustehen. Wir beleuchten nachfolgend was war und was werden könnte.

Was war: Vergeblicher Überführungsversuch der FDP-Fraktion 2021

Den Vorschlag der Überführung des § 42 BDSG aus dem Nebenstrafrecht in das StGB gab es bereits 2021. Mit der Drucksache

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Microsoft krallt sich Zugangsdaten: Achtung vor dem neuen Outlook

Microsoft krallt sich Zugangsdaten: Achtung vor dem neuen Outlook

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Microsoft krallt sich Zugangsdaten: Achtung vor dem neuen Outlook

Das neue kostenlose Outlook ersetzt Mail in Windows, später auch das klassische Outlook. Es schickt geheime Zugangsdaten an Microsoft.

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AEPD verhängt 400 Euro Bußgeld gegen Privatperson

AEPD verhängt 400 Euro Bußgeld gegen Privatperson

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Flag AEPD verhängt 400 Euro Bußgeld gegen Privatperson

Spanien:

In einem Fall unrechtmäßiger Videoüberwachung durch eine Privatperson hat die Datenschutzbehörde die Verantwortliche unter anderem angewiesen, die Videoüberwachungskamera so neu auszurichten, dass nur ihr privates Grundstück erfasst wird, und ein entsprechendes Hinweisschild anzubringen.

Da die Person nicht auf die Anweisungen der Datenschutzbehörde reagierte, verhängte diese ein erneutes Bußgeld aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft.

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