Datenminimierung und Datensparsamkeit in DSGVO & BDSG

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Datenminimierung und Datensparsamkeit in DSGVO & BDSG

Dieser Beitrag widmet sich den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Datenminimierung und der Datensparsamkeit. Was genau bedeutet das? Warum sind diese Prinzipien wichtig? Und welche Rolle spielt das für die Praxis? Eine Übersicht.

Was versteht man unter dem Grundsatz der Datenminimierung?

Der Grundsatz der Datenminimierung wird in Art. 5 DSGVO legal definiert. Demnach müssen personenbezogene Daten „dem Zweck angemessen, erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“).“ Es besteht eine Zweck-Mittel-Relation: Zur Datenverarbeitung muss ein bestimmter Zweck vorliegen, den der Verantwortliche im Rahmen des Grundsatze

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