Datenschutz am Arbeitsplatz: Zugriff und Kontrolle von E-Mails
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Das E-Mail-Postfach eines jeden ist etwas sehr Persönliches. Aber wie verhält es sich mit dem E-Mail-Postfach am Arbeitsplatz? Darf der Arbeitgeber darauf zugreifen oder die E-Mails seiner Mitarbeiter sogar kontrollieren? Wir geben datenschutzrechtliche Hinweise zum Thema.
Darf der Arbeitgeber E-Mail-Postfächer der Mitarbeiter kontrollieren?
Der Arbeitgeber darf unter gewissen Umständen auf die E-Mail-Postfächer seiner Mitarbeiter zugreifen. Allerdings nicht einfach grundlos und nicht dauerhaft. Vor einem solchen Zugriff bedarf es neben einer Rechtsgrundlage, einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und einer Interessenabwägung. Im Arbeitsverhältnis sind dabei auch die Grundrechte
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