Der Datenschutz bei Krankenkassen
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Um ihre gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, benötigen Krankenkassen viele, vor allem auch sensible Daten ihrer Versicherten. Dabei greift in Deutschland seit Jahren eine bereichsspezifische Datenschutzregelung, der Sozialdatenschutz, der den Umgang mit den Daten sehr genau vorschreibt.
Besonderheit bei Krankenkassen: Sozialdatenschutz & Sozialdaten
Eine Besonderheit im deutschen Recht ist das Bestehen des sog. Sozialgeheimnisses (§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, SGB I), welches auch als Sozialdatenschutz bezeichnet wird. Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis, vergleichbar mit dem Steuergeheimnis oder der ärztlichen Schweigepflicht. Es ver
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