Der Vertrag als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

– Reposting – Hier geht’s zum Original: Der Vertrag als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Juristen kennen diesen Satz aus der Prüfung im Zivilrecht: Vertrag, Vertrauen, Gesetz. Bevor der Blick ins Gesetz geht, muss geschaut werden, ob im Rahmen der Vertragsfreiheit ein Vertrag zwischen den Parteien vorrangig als Rechtsgrundlage dient. Auch im Datenschutzrecht kann der Vertrag als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten herangezogen werden. In diesem Beitrag wollen wir uns der teilweise stiefmütterlich behandelten und oft missverstandenen Rechtsgrundlage „Vertrag“ aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO widmen.

Einwilligung oder Vertrag, das ist die Frage

Bevor man sich die Frage stellt, ob die Einwilligung die richtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten

[Weiterlesen …]

HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Der Vertrag als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)

Ähnliche Beiträge