Die Nutzung von WhatsApp im Bewerbungsverfahren
– Reposting – Hier geht’s zum Original: Die Nutzung von WhatsApp im Bewerbungsverfahren
Um Fachkräfte zu gewinnen, sind Unternehmen immer häufiger bereit, auch Bewerbungen per Messenger zu akzeptieren. So hat beispielsweise der Bremer Hafenlogistiker BLG im Januar 2024 eine erste Testphase für Bewerbungen per WhatsApp für Fahrerinnen und Fahrer gestartet. Was bei der Einführung von Messengern als Bewerbungsinstrument aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten ist, darüber soll dieser Beitrag am Beispiel von WhatsApp informieren.
Rechtsgrundlage für die Nutzung von WhatsApp?
Gemäß Art. 88 Abs. 1 S. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen Bewerberdaten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses e
HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: Die Nutzung von WhatsApp im Bewerbungsverfahren.
(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)