Die persönliche Haftung des Datenschutzbeauftragten

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Seitdem die DSGVO in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar Anwendung findet, hat sich auch die persönliche Haftung des Datenschutzbeauftragten verändert und eine Erweiterung der Haftungsregelungen mit sich gebracht. Musste der Datenschutzbeauftragte früher nur auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften „hinwirken“, so muss er nach neuer Rechtslage zur Einhaltung des Datenschutzrechts beraten, unterrichten und dies überwachen. Wir wollen in diesem Beitrag die persönliche Haftung des Datenschutzbeauftragten etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Zivilrechtliche Grundlagen: Voraussetzung für eine Haftung

Unter gewissen Umständen kann der Datensc

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