DSGVO-Auskunft: Geld her oder Aufsichtsbehörde!

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Den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann man guten Gewissens als das wichtigste Betroffenenrecht bezeichnen. Gleichzeitig sorgt er regelmäßig für genervte Unternehmen. Es ist in der Praxis gar nicht so einfach, ein Auskunftsbegehren ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies liegt auch daran, dass vor allem in Detailfragen viele verschiedene und zum Teil gegenläufige Gerichtsentscheidungen ergangen sind.

Grundlage für alle Betroffenenrechte

Wie weit reicht der Anspruch? Müssen Telefonnotizen auch beauskunftet werden? Kann der Betroffene (Foto-)Kopien vom Verantwortlichen verlangen? Diese und andere Fragen halten die Gerichte seit Jahren auf Trab. Der Auskunftsanspruch ist auch des

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