DSGVO-Bußgeld: Haften Unternehmen für Mitarbeiter?
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Bußgelder wegen Verstößen gegen die DSGVO richten sich oft an Unternehmen, die für das rechtswidrige Handeln ihrer Mitarbeiter einstehen müssen. Kommt es dabei für die Haftung des Unternehmens darauf an, ob der Mitarbeiter Führungskraft oder Sachbearbeiter ist? Kann das Unternehmen selbst überhaupt haften? Und kommt es auf ein Verschulden an? Wenn ja, wie wird das zugerechnet? Fragen über Fragen, die in der Rechtswissenschaft zu einigem Meinungsstreit geführt haben. Der EuGH hat nun in einem Urteil zur Klärung beigetragen.
Grundsätzliches zum Konstrukt juristische Person
Unternehmen werden oft in Form einer juristischen Person geführt. Prominentes Beispiel ist die Ge
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