E-Mail-Werbung: Urteil zu Anforderungen an die Einwilligung

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Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 03.11.2022 zu einer Einwilligungsklausel in Newsletter und Werbemaßnahmen die Anforderungen an die Darstellung von Einwilligungserklärungen weiter abgesteckt. Die Entscheidung bringt etwas mehr Profil in die Frage, welche Anforderungen an eine rechtlich verbindliche Einwilligung in Werbemaßnahmen gestellt werden. Zentrale Vorschrift in diesem Kontext ist Art. 4 Nr. 11 DSGVO.

Anbieter will eine Einwilligung für alles

Im Urteil (OLG Hamm, Urt. v. 03.11.2022 – Az.: I-4 U 201/21) ging es über einen Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Händler, der sich unter folgender Klausel Einwilligungen zu Werbezwecken einholte:

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