Eintragungspflicht für den Wohnort im Handelsregister ist zulässig

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Es ist gelebte notarielle und amtsgerichtliche Praxis, u.a. auch den Wohnort der vertretungsberechtigten Organe zu deren Konkretisierung in das Handelsregister einzutragen, obwohl das Gesetz dies nicht verlangt. Das dies datenschutzrechtlich zumindest Bedenken aufwirft, bedarf keiner Erklärung. Der BGH hatte nun im hier interessierenden Beschluss zu klären, ob ein GmbH-Geschäftsführer auf der Grundlage der DSGVO der Eintragung seines auf Basis dieser Praxis eingetragenen Wohnortes widersprechen und die Löschung verlangen kann (Art. 17, 21 DSGVO).

Was ist das Handelsregister? – Eine kurze Einführung

Da – mit Ausnahme von Jurastudenten, Notaren, Rechtspflegern und Richtern der

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