EuGH: Empfänger müssen in Auskunft konkret benannt werden
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Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO ist das mit Abstand relevanteste Betroffenenrecht. Die Erfüllung des Auskunftsbegehrens hat es aber in sich. Viele Fragen hierzu sind nach wie vor umstritten und immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Verfahren. Was genau ist vom Auskunftsanspruch umfasst? Kann der Betroffenen Kopien der Daten herausverlangen? Dies sind nur zwei der vielen Fragen hierzu. Mit einem weiteren Aspekt hat sich aktuell der EuGH befasst.
Datenskandal bei der Österreichischen Post
Denn auch die Reichweite des Auskunftsanspruch ist umstritten. In dem Fall, welcher dem EuGH vorgelegt worden ist, ging es um die Frage, ob die betroffene Person Auskunft über die k
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