EuGH: Kartellamt darf auch Datenschutz prüfen

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Facebook wehrt sich aktuell gerichtlich gegen eine Untersagung des Bundeskartellamts, wonach bestimmte Allgemeine Nutzungsbedingungen nicht mehr genutzt und sogenannte Off-Facebook-Daten nicht mehr ohne Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Das zuständige OLG Düsseldorf hatte dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Darf das Bundeskartellamt Datenschutzrecht prüfen und mittelbar Verstöße sanktionieren? Und auf welche Rechtsgrundlagen können sich soziale Netzwerke bei der Datenverarbeitung berufen? Viele Fragen, auf die ein ausführliches EuGH-Urteil (C-252/21) Antworten gibt.

Bundeskartellamt gegen Facebook – Was war passiert?

Das Bundeskartellamt verdächtig

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