EuGH: TOMs und Schadensersatz bei Cyberangriffen

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Der Europäische Gerichtshof äußert sich in einem Urteil zur Geeignetheit technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) im Sinne der DSGVO sowie der entsprechenden Beweislast im Klageverfahren. Zweites größeres Thema ist der immaterielle Schadensersatz, wenn noch kein konkreter Missbrauch der Daten statt gefunden hat. Im Folgenden werden die wesentlichen Inhalte des Urteils dargestellt.

Datenschutzvorfall mit Millionen Betroffenen

Für das EuGH-Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21 war Ausgangsfall ein Cyberangriff gegen eine bulgarische Behörde im Jahr 2019, in dessen Folge personenbezogene Daten von mehr als sechs Millionen natürlichen Personen im Internet veröffentlicht word

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