EuGH zur parallelen Ausübung von DSGVO-Rechtsbehelfen

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Die DSGVO sieht verschiedene Rechtsbehelfe vor, mit denen betroffene Personen ihre Rechte nach der DSGVO wahrnehmen können. Was aber passiert, wenn die Inanspruchnahme verschiedener Rechtsbehelfe, bezogen auf denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde? Mit dieser Frage hat sich der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil vom 12.01.2023 (C-132/21) beschäftigt.

Parallele Rechtsbehelfe im Geltungsbereich der DSGVO

Die betroffene Person nahm als Aktionär an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft teil und stellte in deren Verlauf mehrere Fragen an Mitglieder des Verwaltungsrats und weitere Teilnehmer der Versammlung. Im Anschluss forderte

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