EuGH zur Speicherung des Fingerabdrucks beim Personalausweis

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Der EuGH wurde vom VG Wiesbaden angerufen und hatte zu entscheiden, ob die Speicherung des Fingerabdrucks auf dem Personalausweis zulässig war. In einer ausführlichen Abwägung der Verhältnismäßigkeit bewertet der Gerichtshof die Verwendung von Fingerabdrücken als rechtmäßig, wenngleich andere (mildere?!

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