Freelancer und ihre datenschutzrechtliche Verantwortung
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Freelancer, Freie Mitarbeiter oder Freiberufler bieten Unternehmen die Möglichkeit durch die Heranziehung von Dritten Fachexpertise zu erlangen ohne eigene Mitarbeiter anstellen zu müssen. Dabei kommen sie oft zwangsläufig in Kontakt mit personenbezogenen Daten der Kunden des Unternehmens. Aber welche Stellung nehmen sie aus datenschutzrechtlicher Sicht ein und wie bewältigt man das Problem der Scheinselbstständigkeit?
Freelancer sind unterschiedlich einsetzbar
Freelancer, freie Mitarbeiter oder Freiberufler (im Folgenden: Freelancer) können auf unterschiedlichste Weise in den Workflow eines Unternehmens eingegliedert werden. Dementsprechend kann ihnen keine eindeutige Rolle
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