GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen AC Group Srls
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Die italienische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde eines Betroffenen. Dieser war von dem Unternehmen kontaktiert worden, obwohl sich seine Telefonnummer in einer Robinsonliste befand. Auf die anschließende Anfrage nach Auskunft reagierte AC Group Srls nicht.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen die Daten von einem Drittunternehmen übermittelt bekommen hatte, welches seinen Sitz in den Vereinigten Staaten hatte. Die Daten waren ohne Überprüfung verwendet worden.
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