GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen A RL Spartan Gym
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Nachdem es mehrere Beschwerden gegen das Unternehmen gegeben hatte, stellte die italienische Datenschutzbehörde umfangreiche Untersuchungen gegen A RL Spartan Gym an. Dabei stellte die Behörde fest, dass in mehreren Fitnessstudios des Unternehmens Videoüberwachungskameras ohne die erforderliche Genehmigung betrieben worden waren. Außerdem hatte A RL Spartan Gym es versäumt, ordnungsgemäß über die Videoüberwachung und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kameras zu informieren.
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