„Ich kenne meine Rechte“– Gelten Betroffenenrechte grenzenlos?

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Wir alle kennen diesen Satz, wenn auch meist in einem anderen Kontext. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist die immerwährende Aufgabe des Datenschutzrechts. Bürger sollen die Freiheit haben selbst darüber zu befinden, was mit ihren Daten geschehen soll. Dies gewährleistet die freie Entfaltung in einer vielfältigen Gesellschaft einerseits, kann jedoch andererseits den Interessen von Unternehmen oder Behörden entgegenstehen, die personenbezogene Daten zu unterschiedlichsten Zwecken verarbeiten wollen. Ziel des Datenschutzrechts ist es daher, diese widerstreitenden Interessen in einen Ausgleich zu bekommen.

Ausnahmen und Beschränkungen der Betroffenenrec

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