Informationspflichten nach DSGVO: Verarbeitung durch Dritte

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Spätestens seit Anwendbarkeit der DSGVO sind sie aus dem Datenschutzalltag nicht mehr wegzudenken: Die Informationspflichten für Unternehmen nach Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO. Mit diesen Verpflichtungen will die Datenschutz-Grundverordnung dafür sorgen, dass Betroffene möglichst präzise über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Auf diese Weise soll einer der elementaren Grundsätze im Datenschutzrecht erfüllt werden, hier nämlich die Transparenz als Grundlage der rechtmäßigen Datenverarbeitung.

Verantwortliche müssen informieren

Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO sieht u. a. vor, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass betroffene Person

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