– Reposting – Hier geht’s zum Original: eScooter-Vermieter müssen vollständige Mieter-Daten erheben
Vermieter von eScootern (Elektrokleinstfahrzeug) sind verpflichtet, vollständige Daten der Mieter zu erheben – sonst bleibt er auf den Kosten für Gesetzesverstöße der Mieter sitzen. So zuletzt entschieden vom Amtsgericht Stuttgart, AG Stuttgart, Beschluss vom 03.06.2023 – 20 OWi 1497/23.
eScooter regelwidrig geparkt – Auskunft über Mieter verlangt
Ein Mieter und Nutzer eines eScooters hatte den eScooter regelwidrig in einem Halteverbot auf der Fahrbahn geparkt. Die Stadt konnte die Halterin (=Vermieterin) des falsch geparkten eScooters über eine Halterabfrage ermitteln und übersandte einen Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot. Daraufhin teilte die Vermieterin die gespeichert
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