LAG Berlin: Auskunftsanspruch bei datenschutzfremder Motivation
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Im vorliegenden Fall stritt ein langjähriger Mitarbeiter eines Lebensmittelkonzerns vor dem LAG Berlin über seinen Auskunftsanspruch gemäß Artikel 15 DSGVO und Schadensersatz. Es ging um Mobbingvorwürfe, die der Mitarbeiter entkräften bzw. beweisen wollte und forderte daher eine ungeschwärzte Kopie von Interviews mit anderen Mitarbeitern seines Teams. Bisher wurde vertreten, dass Auskunftsansprüche ohne Datenschutzmotivation zurückgewiesen werden können. Das LAG Berlin widersprach dieser Ansicht und betonte, dass Artikel 15 DSGVO keine bestimmte Motivation voraussetzt.
Was war passiert?
In dem vorliegenden Fall stritten der Kläger, ein langjähriger Mitarbeiter eines
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