LinkedIn: Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortung?

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LinkedIn ist weit verbreitet und hat sich in der Unternehmenswelt zu einer festen Größe für die Präsentation von Unternehmen und Mitarbeitern sowie für den Austausch über berufliche Themen entwickelt. In diesem Bereich hat es Facebook den Rang abgelaufen. Es stellt sich die Frage, was aus Unternehmenssicht bei der Nutzung von LinkedIn datenschutzrechtlich zu beachten ist als auch, ob das Urteil des EuGH zu Facebook Fanpages anwendbar ist und der Betreiber der Unternehmenspräsenz damit gemeinsam mit LinkedIn verantwortlich ist.

Was ist bei der Nutzung von LinkedIn zu beachten?

Bei der Erstellung und Nutzung einer Unternehmenspräsenz auf LinkedIn sind einige rechtliche Punkte

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