Meldung von Datenschutzverletzung: EDSA aktualisiert Leitlinien

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Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 4. April 2023 die aktualisierten Leitlinien zur Meldung von Datenschutzverletzungen veröffentlicht. Die Aktualisierung betrifft die Meldepflichten von nicht in der EU niedergelassenen Unternehmen, die nach der DSGVO jedoch dennoch in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen. Dieser Beitrag fasst die Updates des EDSA zusammen und wirft einen Blick auf die rechtlichen Aussagen.

Was wurde aktualisiert?

Unternehmen, die nicht in der EU niedergelassen sind, aber nach Art. 3 dennoch in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, müssen im Regelfall einen Vertreter in der EU benennen (Art. 27 DSGVO). Im Falle einer Datenschutzverletzung

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