OLG Karlsruhe urteilt zu Sicherheitsmaßnahmen bei E-Mails

– Reposting – Hier geht’s zum Original: OLG Karlsruhe urteilt zu Sicherheitsmaßnahmen bei E-Mails

In einem aktuellen Urteil äußert sich das OLG Karlsruhe zur Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr einzuhalten sind. Maßgeblich kommt es nach Ansicht des Gerichts darauf an, ob die Sicherheitsmaßnahmen berechtigterweise erwartet werden können. Welche nach Ansicht des OLG Karlsruhe dazu gehören, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Zahlen, bitte!

[Weiterlesen …]

HINWEIS / ENDE ZITAT:
Diesen Artikel finde ich sehr interessant und lesenswert, allerdings stammt der Text nicht von mir / diesem Projekt. Dieser Post stammt ursprünglich von: (Info leider im Original-Beitrag ggf. nicht enthalten) und natürlich liegen alle Rechte beim Verfasser / Rechteinhaber. Hier geht’s zum Original: OLG Karlsruhe urteilt zu Sicherheitsmaßnahmen bei E-Mails.

(Bildnachweis per Rechtsklick auf Beitragsbild)

Ähnliche Beiträge