Schufa-Fehleintrag: 1500€ Schadensersatz bestätigt

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Wegen eines Schufa-Fehleintrags bzw. einer Datenschutzverletzung wurde einem Betroffenen ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen. Das OLG Dresden hat in seinem Beschluss vom 29.08.2023 (Az. 4 U 1078/23) das Urteil des LG Leipzig bestätigt. 

Betroffener will (höheren) Schadensersatz

Hintergrund des Verfahrens war ein durch die Wirtschaftsauskunftei Schufa mindestens grob fahrlässig vorgenommener Fehleintrag in dem bisweilen berüchtigten Verzeichnis. Welcher zudem ca. ein halbes Jahr lang dort aufgeführt war. Dieser Eintrag führte unter anderem dazu, dass der Dispositionsrahmen des Betroffenen stufenweise reduziert sowie dessen Girokonto gekündigt wurde.

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